Nach den neuesten Änderungen im Wettbewerbsrecht dürfen Sie nur noch nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung telefonisch kontaktiert werden.
Mit einer Einwilligungserklärung sorgen Sie dafür, dass wir Sie auch weiterhin über Fälligkeiten, gesetzliche Änderungen oder attraktive Produktangebote telefonisch informieren können.
Natürlich kann die Einwilligung jederzeit und ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis widerrufen werden.
Bezüglich Fragen steht Ihnen Ihr Berater gerne zur Verfügung.
Hier können Sie die Einwilligungserklärung herunterladen als PDF-Datei.