Finanzplanung

Mit dem VR-FinanzPlan entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Finanzstrategie. Mit diesem ganzheitlichen Beratungs-Ansatz begleitet die Winterlinger Bank eG Sie in jeder Lebenssituation als verlässlicher Partner.

Geld sparen

Schon mit kleinen Beträgen können Sie sich Schritt für Schritt ein finanzielles Polster schaffen. Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten, Kapital aufzubauen.

Geld anlegen

Egal ob Sie größere oder kleinere Beträge anlegen möchten: Mit unseren Anlage-Produkten machen Sie mehr aus Ihrem Geld. Bei uns finden Sie das für Sie passende Angebot.

Vermögensplanung

Wer bereits Vermögen aufgebaut hat, setzt am besten auf eine Beratung durch Experten. Mit dem VR-VermögensPlan erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre individuelle Vermögensplanung.

Profit für Paare

Seit diesem Jahr ermöglicht der Gesetzgeber Ehepaaren erstmals die Verrechnung realisierter Verluste aus Kapitalanlagen mit den Erträgen des jeweils anderen Ehegatten. Diese Verrechnung übernehmen wir jeweils am Ende des Steuerjahres für Sie, durch die gemeinsame Erteilung eines Freistellungsauftrages. 

 

Wenn Ehepaare bereits einen unbefristeten Freistellungsauftrag erteilt haben, wird dieser automatisch verlängert und führt automatisch zu einer ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung. Ziel dieser neuen Verlustverrechnung ist die Vereinfachung für die Eheleute.

 

Wenn Ehepaare ihren gemeinschaftlichen Sparer-Pauschbetrag bereits bei anderen Banken ausgeschöpft haben oder wenn explizit nur die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung durchgeführt werden soll, so kann ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag über 0,00 € erteilt werden.

 

Ehegatten können dabei ab dem Jahr 2010 erstmals auch getrennt Einzelfreistellungsaufträge erteilen und so eine übergreifende Verlustverrechnung verhindern. Einzelfreistellungsaufträge bei Ehegatten waren bislang nicht möglich.

 

Die Folgen einer ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung können weitreichend sein. Ein gewissenhafter Umgang mit dem Wahlrecht ist daher empfehlenswert.

 

Falls es ergänzende Fragen zu den neuen steuerlichen Möglichkeiten gibt, sprechen Sie uns an und lassen Sie sich beraten. Diese Information gibt nur einen Überblick. Sie kann die persönliche Beratung nicht ersetzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine steuerliche Beratung durchführen. Bei Fragen zu Details der Besteuerung wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater.

 

 

Stand Dezember 2010

Winterlinger Bank eG
BLZ: 65361898