Seit diesem Jahr ermöglicht der Gesetzgeber Ehepaaren erstmals die Verrechnung realisierter Verluste aus Kapitalanlagen mit den Erträgen des jeweils anderen Ehegatten. Diese Verrechnung übernehmen wir jeweils am Ende des Steuerjahres für Sie, durch die gemeinsame Erteilung eines Freistellungsauftrages.
Wenn Ehepaare bereits einen unbefristeten Freistellungsauftrag erteilt haben, wird dieser automatisch verlängert und führt automatisch zu einer ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung. Ziel dieser neuen Verlustverrechnung ist die Vereinfachung für die Eheleute.
Wenn Ehepaare ihren gemeinschaftlichen Sparer-Pauschbetrag bereits bei anderen Banken ausgeschöpft haben oder wenn explizit nur die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung durchgeführt werden soll, so kann ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag über 0,00 € erteilt werden.
Ehegatten können dabei ab dem Jahr 2010 erstmals auch getrennt Einzelfreistellungsaufträge erteilen und so eine übergreifende Verlustverrechnung verhindern. Einzelfreistellungsaufträge bei Ehegatten waren bislang nicht möglich.
Die Folgen einer ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung können weitreichend sein. Ein gewissenhafter Umgang mit dem Wahlrecht ist daher empfehlenswert.
Falls es ergänzende Fragen zu den neuen steuerlichen Möglichkeiten gibt, sprechen Sie uns an und lassen Sie sich beraten. Diese Information gibt nur einen Überblick. Sie kann die persönliche Beratung nicht ersetzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine steuerliche Beratung durchführen. Bei Fragen zu Details der Besteuerung wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater.
Stand Dezember 2010